Lärmschutz-Unterweisungs-Paket 1
Starten Sie für ein gesundes Hörvermögen Ihrer
Mitarbeiter eine Kampagne gegen Lärm
Gesetzgebung zum Thema „Lärm”
Laut Artikel 11 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass die Beschäftigten, die einem Lärmpegel von oder über 80 dB(A) ausgesetzt sind, eine Unterweisung erhalten, die Aufschluss über die mit der Exposition verbundenen Gesundheitsgefährdungen gibt.
Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter: hängen Sie in den unterschiedlichen Bereichen des Unternehmens,
zum Beispiel in den lauten Werkstätten,
in den Gängen usw., Sensibilisierungsplakate auf.
Verteilen Sie während Ihrer Präventionskampagne die Broschüre „Lärm am Arbeitsplatz”
Überprüfen Sie das Hörvermögen Ihrer Mitarbeiter mithilfe des Hörtests.
* Sehr viele Begriffe definieren Gehörschutz-Otoplastiken, wie z.B. Ohrstöpsel, Hörstöpsel, Hörschützer, Stöpsel, angepasster Gehörschutz. Das Labor COTRAL verwendet den Terminus „Gehörschutz-Otoplastik” um seine Otoplastiken zu beschreiben. Wenn Sie auf der Suche nach einem Gehörschutz sind, der Sie effektiv gegen die schädlichen Wirkungen von Lärm schützt, und der Ihnen gleichzeitig ermöglicht zu kommunizieren, sind Sie bei uns richtig.
Labor COTRAL GmbH Lebacher Straße 4 D-66113 SAARBRÜCKEN - Tel. Nr.: +49 (0)6 81 9963 637 - Fax Nr.: +49 (0)6 81 9963 621
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