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Viele Unternehmen, die mehr als 50 Mitarbeiter haben, stellen 3 Arten von Gehörschutz zur Verfügung: Kopfhörer, Einwegstöpsel, Gehörschutz-Otoplastiken.
Jedoch gelingt es 82% der mit Lärm belasteten Unternehmen nicht, das regelmäßige Tragen von Gehörschutz bei den Mitarbeitern durchzusetzen.
Laut der „Verordnung zur Umsetzung der EG-Richtlinien 2002/44/EG und 2003/10/EG zum Schutz der Beschäftigten vor Lärm und Vibrationen” vom 6. März 2007, sind Unternehmen, die die Grenzwerte bei Lärm ĂĽberschreiten, verpflichtet eine ausfĂĽhrliche Unterweisung zu den Risiken, die durch Lärm entstehen, durchzufĂĽhren.
Ziele unserer Schulungen:
Labor COTRAL GmbH Lebacher Straße 4 D-66113 SAARBRÜCKEN - Tel. Nr.: +49 (0)6 81 9963 637 - Fax Nr.: +49 (0)6 81 9963 621
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