Viele Personen sind in Ihrem Beruf Lärm ausgesetzt. Es ist also nicht überraschend, dass Schwerhörigkeit eine der häufigsten Berufskrankheiten ist.
Alle Berufsbranchen sind betroffen:
Das zweite Kapitel: § 15 der deutschen Arbeitsstättenverordnung regelt den Schutz gegen Lärm am Arbeitsplatz. Die berufliche Schwerhörigkeit ist eine Berufskrankheit. Hörverluste sind unheilbar.
Labor COTRAL GmbH Lebacher Straße 4 D-66113 SAARBRÜCKEN - Tel. Nr.: +49 (0)6 81 9963 637 - Fax Nr.: +49 (0)6 81 9963 621
COTRAL International, Verkaufsbüro Bahnhofstraße 52 CH-8001 ZÜRICH - Tel.-Nr.: +41 (0)44 214 67 24 - Fax Nr.: +41 (0)44 214 65 19