Die Komplettlösung für den Schutz des Hörvermögens Ihrer Mitarbeiter

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Vorsorge
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> Die berufliche Lärmschwerhörigkeit
> Die Gesetzgebung
- Lärm und Vibrationsschutzverordnung
- Verordnung zur Umsetzung der EG-Richtlinien 2002/44/EG und 2003/10/EG

Vorsorge

Die Vorsorge ist wichtig, um die Risiken von Lärm zu realisieren und um zu verinnerlichen, wie wichtig es ist, sich die ganze Zeit, in der man Lärm ausgesetzt ist, zu schützen.

Hörverluste von Mitarbeiter/innen, die ständig Lärm ausgesetzt sind, können folgendermaßen vermieden werden:

Labor COTRAL GmbH Lebacher Straße 4 D-66113 SAARBRÜCKEN - Tel. Nr.: +49 (0)6 81 9963 637 - Fax Nr.: +49 (0)6 81 9963 621

COTRAL International, Verkaufsbüro Bahnhofstraße 52 CH-8001 ZÜRICH - Tel.-Nr.: +41 (0)44 214 67 24 - Fax Nr.: +41 (0)44 214 65 19

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