Die Komplettlösung für den Schutz des Hörvermögens Ihrer Mitarbeiter

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Vorsorge
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- Lärm und Vibrationsschutzverordnung
- Verordnung zur Umsetzung der EG-Richtlinien 2002/44/EG und 2003/10/EG

Die Gesetzgebung

Laut der „Verordnung zur Umsetzung der EG-Richtlinien 2002/44/EG und 2003/10/EG zum Schutz der Beschäftigten vor Lärm und Vibrationen” vom 6. März 2007 sind Unternehmen, die die Grenzwerte bei Lärm überschreiten, verpflichtet:

Diese Richtlinie ersetzt die „alte” Lärm-Richtlinie aus 1986.

Wir empfehlen Ihnen zu überprüfen, welche Änderungen in Ihrem Unternehmen durchzuführen sind.

Labor COTRAL GmbH Lebacher Straße 4 D-66113 SAARBRÜCKEN - Tel. Nr.: +49 (0)6 81 9963 637 - Fax Nr.: +49 (0)6 81 9963 621

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